Glühlampe Quecksilberentsorgung
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Quecksilber in Leuchtstofflampen und ESL
Eine Diskussion des Quecksilbergleichgewichtes zwischen Glühlampe und Energiesparlampe.
Originaltext des Umwelt-Bundesamtes
Kompaktleuchtstofflampen (KLL, sogenannte Energiesparlampen) enthalten, ebenso wie stabförmige Leuchtstofflampen 26, in geringen Mengen Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Hierfür gelten EU-weit einheitliche Grenzwerte. Bei KLL sind dies 5 mg Quecksilber pro Lampe und bei stabförmigen Leuchtstofflampen je nach Typ zwischen 5 und 10 mg 27. Der beste Stand der Technik bei KLL liegt nach Aussagen des hier behandelten Regelungsentwurfes bereits bei 1,23 mg.
Bei der Erzeugung von Strom aus Kohle wird Quecksilber ausgestoßen. Studien 28 bestätigen, daß bei Einhaltung des Grenzwertes von 5 mg Quecksilber pro KLL, die Mengenbilanz von Quecksilber bezogen auf die gleiche Menge gelieferten Lichtes 29 zugunsten der KLL ausfällt. Das heißt: Die Summe aus Quecksilber in der Lampe und Quecksilberausstoß bei der Stromerzeugung ist geringer als der Quecksilberausstoß bei der Stromerzeugung für eine vergleichbare herkömmliche Glühlampe.
Um wie viel besser die KLL gegenüber der Glühlampe bei einer solchen Mengenbilanz abschneidet, hängt maßgeblich von der Lebensdauer und der Recyclingquote der KLL ab. Die Vorstudie 30 zu der hier behandelten Regelung zeigte, daß – bei einem Gehalt von 4 mg Quecksilber, einer Brenndauer von 6000 Stunden und einer Recyclingquote von 80 v.H. – KLL um knapp 60 v.H. weniger zum Quecksilberstoffstrom beitragen als Glühlampen. Während Schweden solche Rücknahmequoten bereits erreichte, besteht hier für Deutschland noch erheblicher Handlungsbedarf.
Eine solche Massenbilanzbetrachtung berücksichtigt nicht den Ort der möglichen Quecksilber-Emission. Eine andere Perspektive ist im Falle des Bruches einer Kompaktleuchtstofflampe einzunehmen. Wer verhindern möchte, daß in einem solchen Falle Quecksilber freiwird, kann Modelle mit Splitterschutz erwerben. Außerdem enthält eine Reihe von Modellen mittlerweile Amalgam, welches das Quecksilber nur im Betrieb freisetzt. Geht eine solche Lampe außerhalb des Betriebes zu Bruch, bleibt das Quecksilber gebunden und kann nicht in die Raumluft gelangen. Lampenbruch ist – so wie KLL generell 31 – als Sondermüll zu entsorgen.
Daraus folgt:
- Eine Energiesparlampe braucht 6000*(1-0,6) = 2400 Stunden Brenndauer, um die Quecksilberfreiheit einer Glühlampe zu kompensieren.
- Eine Energiesparlampe gibt im Mittel nach 10 Jahren ihre Funktion auf. Damit erreicht sie bei einer mittleren Brenndauer pro Jahr von 100 Stunden (so in den Haushalten) eine Betriebszeit von 1000 Stunden.
- Die Quecksilberbelastung durch Beleuchtung wird demnach um 140% höher sein, als bei voller Glühlampen-Ausstattung der Haushalte.
- Dies führt bei dem in den Medien prognostizierten Zusatzbedarf von 3,5 Milliarden Energiesparlampen zu einer Belastung in der EU von 14 Tonnen Quecksilber in den nächsten Jahren. Dies sind ca. 0,6% der jährlichen Quecksilber-Freisetzung durch den Menschen zusätzlich.
--HJ 19:25, 26. Feb. 2009 (UTC)
